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Gemeinderat

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Gemeinderat Artikel

Der Gemeinderat oder die Gemeindevertretung, in Städten auch als Stadtrat oder Ratsversammlung genannt, ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan einer Gemeinde (siehe auch Stadtvertretung).

Trotz der Ähnlichkeiten zu einem Parlament handelt es sich beim Gemeinderat in den meisten Fällen um einen Teil der Exekutive; eine Ausnahme hierzu bilden die Vertretungen in Stadtstaaten wie Berlin, Hamburg und Wien, die gleichzeitig Parlament des Bundeslandes sind.

Der Gemeinderat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle grundlegenden Angelegenheiten der Gemeinde. In dem Gegensatz hierzu führt der Bürgermeister, der häufig auch der Vorsitzende des Gemeinderats ist, die laufenden Geschäfte und führt die Beschlüsse des Gemeinderats aus. Die Größe des Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde. Sie variiert zwischen 20 und über 90 Mitgliedern.

Der Gemeinderat wird in Wahlen von den Bürgern bestimmt, an denen politische Parteien und Wählergemeinschaften teilnehmen; innerhalb der EU besitzen hierbei auch Unionsbürger das aktive und passive Wahlrecht.

In Österreich wird auch die einzelne Person eines Gemeinderates als Gemeinderat genannt, obwohl er eigentlich ein Mandatar des Gemeinderates ist.

Aber auch in anderen Gemeindearten, wie beispielsweise in der katholischen Kirche gibt es einen Kirchengemeinderat

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Weblinks

siehe auch: Kommunalrecht, Gemeindeordnung


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